Handwerksleistungen absetzen


Steuern sparen

Sie möchten Arbeiten an Ihrem Haus durchführen lassen? Sparen Sie hierbei Steuern und somit bares Geld. 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkern in den eigenen vier Wänden können steuerlich abgesetzt werden. Und das bis maximal 6.000 Euro pro Jahr.

Diese Handwerkerleistungen könne Sie absetzen:

    • Lackier-und Malerarbeiten
    • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, wie z. B. an Ihrer Fasse oder Dach
    • Austausch von Fenstern, Bodenbelägen, o. ä.
    • Modernisierungen, z. B. im Badezimmer.
    • Reparatur und/oder Wartung an Haushaltsgeräten
    • usw.

Hierbei gilt grundsätzlich, dass die Reparaturen oder Modernisierungen mit Ihrem Zuhause verbunden sein müssen. Bringen Sie ein Gerät in die Werkstatt, so können Sie die Kosten nicht absetzen. Ebenfalls nicht geltend gemacht werden können Kosten für den Energiepass oder die Auflösung eines Haushalts.

Und so funktioniert’s:

    • Vereinbaren Sie, dass der Handwerker Arbeits- und Materialkosten gerennt angibt. Beachten Sie: Materialkosten sind nicht absetzbar.
    • Den Rechnungsbetrag müssen Sie per Überweisung, Bankeinzug oder Scheck bezahlen. Barzahlungen (auch mit Quittung) werden nicht anerkannt.
    • Nehmen Sie die Rechnungen von Handwerkern mit in Ihre Steuererklärung auf
    • Auf bis zu 1.200 Euro Steuererstattung pro Jahr freuen.

Beachten Sie: Sollten sich Ihre Handwerkerkosten auf über 6.000 Euro pro Jahr belaufen, empfehlen wir Ihnen, die Arbeiten an Ihrem Haus auf mehrere Jahre zu verteilen. So können Sie alle Handwerkerleistungen absetzen.